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Fehler in der Einkommensteuererklärung: So können und sollten Steuerzahler reagieren

Wer nach der Abgabe seiner Einkommensteuererklärung bemerkt, dass ihm ein Fehler unterlaufen ist, muss die Angabe richtigstellen. Diese Berichtigungspflicht nach der Abgabenordnung betrifft Fehler, die sich zulasten des Fiskus auswirken (z.B. vergessene Betriebseinnahmen). Wird diese Pflicht vernachlässigt, kann dies zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Bei Fehlern, die dem Steuerzahler zugunsten des Fiskus unterlaufen sind (z.B. Abrechnung zu geringer Werbungskosten), muss wie folgt unterschieden werden:

Information für: alle
zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 10/2026)

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