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Transfers im Profifußball: Ablösepflicht entscheidet über Abzugszeitpunkt gezahlter Handgelder

Um Spieler zum Wechsel des Vereins oder zur Vertragsverlängerung zu motivieren, wird im Profisport gerne ein Handgeld an die Spieler ausgezahlt. Zu welchem Zeitpunkt der zahlende Club diese Gelder als Betriebsausgaben absetzen kann, hat nun der Bundesfinanzhof (BFH) näher untersucht. Geklagt hatte ein Fußballclub aus Bayern, der seinen Spielern beim Abschluss von Arbeitsverträgen ein Handgeld gezahlt hatte, das bei vorzeitiger Vertragsbeendigung nicht zurückzuzahlen war. Der Verein zog die Handgelder sofort bei Zahlung als Betriebsausgaben ab, das zuständige Finanzamt verteilte die Ausgaben hingegen über die Vertragslaufzeit der Spieler und bildete hierzu in der Bilanz aktive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP).

Vor dem Finanzgericht München (FG) erhielt der Club in erster Instanz zunächst Recht. Der BFH kassierte dieses Urteil nun jedoch und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung an das FG zurück. Nach Ansicht des BFH richtet sich der Zeitpunkt des Betriebsausgabenabzugs bei Handgeldern nach der Frage, ob für den Wechsel des Spielers eine Ablösepflicht bestanden hatte:

Information für: Unternehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 07/2026)

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